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Einreisebestimmungen
Für Einreise in die Russische Föderation folgende Unterlagen sind vorzuliegen:

1. Ein Original-Reisepass (keine Paßkopien, da das Visum in den Paß eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepaß soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Paßbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).

4. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmer. Als Nachweis der Reisekrankenversicherung wird ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung (Siehe Muster der Versicherungskarte) anerkannt.

5. Einkommensnachweis

Für Touristen

1. Für Touristen ist zusätzlich zu den erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich.

2. Weiterhin muß ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden.

3. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!

Besuchervisa (Privatreisen)

1. Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen.

Geschäftsvisum (Mehrmalig innerhalb 12 Monaten) werden nur mit

1. einer förmlichen Originaleinladung des Außenministeriums der Russischen Föderation

2. durch Einladung der TPP(IHK) / einer juristischen Person(Firma) in Originalform ausgestellt. In diesem Falle sind Dokumente notwendig, die den Aufenthalt in Russland in den letzten 12 Monaten bestätigen, um ein Jahresgeschäftsvisum zu bekommen.

Registrierung in der Russischen Föderation

Das russische Visum muss nach Ihrer Ankunft in Russland registriert werden.

Ihr russisches Visum muss innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft registriert werden (Feiertage und offizielle Feste ausgeschlossen).

Zuständig für die Registrierung sind nicht mehr die Firma die auf der Einladung steht, sondern tatsächliche Gastgeber. Die Registrierung muss von der den Reisenden tatsächlich empfangenden (beherbergenden) Person bzw. Organisation durchgeführt werden. Dies kann i.d.R. von der in der Einladung genannten Organisation abweichen. Wenn Sie also z.B. mit einem touristischen Visum reisen ( d.h. Einladung von einer touristischen Firma) und privat wohnen, ist allein Ihr privater Gastgeber für Ihre Registrierung zuständig, nicht jedoch die einladende Firma.

Es gibt drei Arten von Registrierung:

1. im Hotel, wo Sie sich aufhalten
Wenn Sie sich in Russland in einem Hotel aufhalten, können Sie dort das Visum registrieren lassen. Dabei müssen Sie das Visum und den Pass vorlegen. Es kann eine Gebühr für die Registrierung erhoben werden.

2. bei einer Firma/Organisation, die Sie eingeladen hat

3. bei einer UVIR (Registrierungsbehörde).
Falls Sie sich nicht in einem Hotel aufhalten und ein Touristenvisum haben, muss das Visum bei der lokalen UVIR (Behörde) registriert werden. Sie erhalten von uns ein Merkblatt mit den Adressen unserer Partnerbüros in Russland. Diese können Ihnen bei der Registrierung behilflich sein.


Das Fehlen der Registrierung ist eine Verletzung der russischen Gesetze und kann wesentliche Probleme zur Folge haben: die Strafe für einen Verstoß gegen die Registrierungsvorschrift wurde von ehemals ca. 30 EUR auf bis 1500 EUR angehoben. Zusätzlich kann ein Verfahren wegen Visumsvergehens eröffnet werden und eine zukünftige Einreise nach Russland untersagt werden. Außerdem wird auch der russische Gastgeber mit empfindlichen Strafen (ca.1000EUR) belegt.

Brauchen Sie ein Hotel, Ticket, Blitzvisum(expreß) oder Geschäftsvisum für Russland?